Dienstag, 16. August 2011

Neuer Straftatbestand

Der "gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr" ist ja schon bekannt. Jetzt gibt es wohl auch sowas wie den "gefährlichen Eingriff in den FANverkehr". Unglaublich, was sich da in Hoffenheim am Wochenende abgespielt hat und das schreibe ich jetzt nicht als bekennender BVB-Fan.

Wie kann es sein, dass jemand einen überdimensionierten Lautsprecher dazu nutzt, die Gästefans mit Tönen im Hochfrequenzbereich förmlich gezielt zu "beschießen"? Klar sind die Fan-Gesänge nicht immer jugendfrei oder frei von Beleidigungen insbesondere in Hoffenheim gegen Mäzän Hopp, aber das darf doch nicht zu solchen Methoden führen, noch dazu, wenn Sie von einem Mitarbeiter der TSG ausgeführt wurden, und wohl nicht auch erst zum ersten Mal.

Das ist Körperverletztung. Punkt um! Zurecht, dass die Polizei nun etliche Anzeigen von BVB-Fans zu bearbeiten hat. So etwas gehört genauso wenig in Bundesliga-Stadien wie Gewaltexzesse von Hooligans.

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