Montag, 20. Februar 2012

Reinelts Rücktrittsgesuch angenommen

Stanislaus hatte es schon berichtet: Der Bischof von Dresden-Meißen geht in den Ruhestand, heute an seinem 24. Weihetag und Amtseinführungsjubiläum. Ein verdienter Bischof, der in seiner Diözese sicher auch viel geleistet hat.

Nur eins verstehe ich nicht. Der Papst nimmt das Rücktrittsgesuch an, das Bistum muss jetzt bis zur Wahl eines neuen Bischofs einen Diözesanadministrator küren. Soweit so gut. Der Administrator wird wohl Georg Weinhold (Foto), Weihbischof emeritus, drei Jahre älter als der Zurückgetretene. Warum macht man das? Warum lässt man Reinelt nicht bis zur Einführung seines Nachfolgers im Amt?

Dennoch dem jetzt emeritierten Bischof alles Gute für die Zukunft.

2 Kommentare:

  1. Geht nicht,
    das Verfahren mit Kandidatensuche, Wahl und Ernennung läuft erst nach "Erledigung" des jeweiligen bischöflichen Stuhles an, also mit Eintritt der Vakanz (Konkordatsbestimmungen). Solange er im Amt ist, kann da nichts (Offizielles) laufen.

    Allenfalls könnte der Hl. Vater den Bischof em. als Apostolischen Administrator ernennen, bis das Bistum wieder besetzt ist (so bei Kard. Wetter). Dann könnten sich aber die Domkapitulare auf's Zingulum getreten fühlen, weil die Wahl eines Diözesanadministrators zu deren Aufgaben gehört...

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  2. Ich meinte damit auch die Ernennung als Apostolischer Administrator...

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